Betriebliche Altersvorsorge – Zusatzversorgung über das Arbeitsverhältnis
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der zusätzlichen Altersversorgung über das Arbeitsverhältnis. Sie kann arbeitgeberfinanziert, durch Entgeltumwandlung oder in Mischformen aufgebaut werden. Ausgestaltung, Finanzierung und Leistungsumfang richten sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie den jeweiligen arbeits-, tarif- und versorgungsrechtlichen Regelungen.
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Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Betriebsrentengesetz geregelt und ergänzt die gesetzliche Altersversorgung. Eine betriebliche Versorgung kann auf einer Zusage des Arbeitgebers, einer tariflichen oder betrieblichen Regelung oder auf Entgeltumwandlung beruhen.
- Form der zusätzlichen Altersversorgung über das Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung möglich
- Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung unter den jeweiligen Voraussetzungen
- Leistungsumfang abhängig von Versorgungszusage und Vertragsbedingungen
Durchführungswege der bAV
Für die betriebliche Altersvorsorge bestehen verschiedene gesetzlich anerkannte Durchführungswege. Welcher Weg genutzt wird, richtet sich nach der betrieblichen Gestaltung und den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage des Arbeitgebers
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich begünstigt sein. Die konkrete Behandlung hängt unter anderem vom Durchführungsweg, der Finanzierung und den jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen ab.
- Steuerliche Förderung für bestimmte Durchführungswege möglich
- Sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen innerhalb gesetzlicher Grenzen möglich
- Spätere Leistungen können steuer- und beitragsrechtlichen Regelungen unterliegen
- Konkrete Auswirkungen richten sich nach den gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass Teile ihres künftigen Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Bei bestimmten Durchführungswegen kann zusätzlich ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss vorgesehen sein.
- Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung unter den jeweiligen Voraussetzungen
- Arbeitgeber kann den Durchführungsweg im gesetzlichen Rahmen bestimmen
- Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds kann ein Arbeitgeberzuschuss vorgeschrieben sein
- Der gesetzliche Zuschuss richtet sich unter anderem danach, ob der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart
FAQ – Häufige Fragen
Besteht ein Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Beschäftigte haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf einen bestimmten Anbieter oder Durchführungsweg.
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Je nach Durchführungsweg, Versorgungszusage und Vertragsgestaltung können unterschiedliche Regelungen zur Übertragung, Fortführung oder Beitragsfreistellung gelten.
Wie werden Leistungen aus einer bAV ausgezahlt?
Die Auszahlungsform richtet sich nach der jeweiligen Versorgungszusage und den Vertragsbedingungen. Möglich sind je nach Modell laufende Rentenleistungen sowie bestimmte Kapitalleistungen.