Unfallversicherung – Absicherung finanzieller Folgen von Unfällen
Die private Unfallversicherung kann finanzielle Leistungen vorsehen, wenn ein versichertes Unfallereignis zu bestimmten gesundheitlichen Folgen führt. Welche Ereignisse und Unfallfolgen erfasst sind und welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung knüpft an den im Versicherungsvertrag definierten Unfallbegriff an. Üblicherweise liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Erweiterungen dieses Unfallbegriffs können tarifabhängig vorgesehen sein.
- Versicherungsschutz für vertraglich definierte Unfallereignisse
- Leistungen abhängig von den Folgen des versicherten Unfalls
- Unfallbegriff und mögliche Erweiterungen tarifabhängig geregelt
- Ausschlüsse und Einschränkungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen
Mögliche Leistungsarten
Welche Leistungen nach einem versicherten Unfall vorgesehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen.
- Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität
- Unfallrente kann tarifabhängig vereinbart sein
- Todesfallleistung kann Bestandteil des Vertrags sein
- Weitere Leistungen wie Bergungs-, Tagegeld- oder Zusatzleistungen können vorgesehen sein
Private und gesetzliche Unfallversicherung
Private und gesetzliche Unfallversicherung beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt versicherte Personen insbesondere bei Arbeits-, Wege- und weiteren gesetzlich erfassten Unfällen sowie bei Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Vertragsumfang.
- Gesetzliche Unfallversicherung nach sozialrechtlichen Voraussetzungen
- Private Unfallversicherung nach Tarif und Versicherungsbedingungen
- Unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungsarten
- Beide Systeme können nebeneinander bestehen
Vertragliche Rahmenbedingungen
Versicherungssummen, Leistungsstaffeln und weitere Vertragsmerkmale bestimmen, welche Leistungen nach einem versicherten Unfall vorgesehen sein können.
- Versicherungssumme und Invaliditätsleistung vertraglich festgelegt
- Progressionsmodelle können vereinbart werden
- Zusätzliche Leistungsbausteine können tarifabhängig vorgesehen sein
- Fristen, Nachweise und weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem Vertrag
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne?
Nach gängigen Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der konkrete Unfallbegriff ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Wann können Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung erbracht werden?
Leistungen können vorgesehen sein, wenn ein versichertes Unfallereignis vorliegt und die jeweiligen vertraglichen Voraussetzungen für die vereinbarte Leistung erfüllt sind.
Was unterscheidet private und gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung richtet sich nach sozialrechtlichen Voraussetzungen und erfasst insbesondere bestimmte Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsvertrag.