Riester-Rente

Grundlagen der Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde als staatlich geförderte Ergänzung der Altersvorsorge eingeführt. Für bis Ende 2026 abgeschlossene Verträge gelten die bisherigen gesetzlichen Förderregelungen. Bestehende Riester-Verträge können auch nach der Reform der privaten Altersvorsorge weitergeführt werden.

  • Staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge
  • Förderung durch Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile
  • Vertraglich festgelegte Anspar- und Auszahlungsphase
  • Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge

Förderberechtigung und Zulagen

Die Riester-Förderung nach den bisherigen Regelungen ist an gesetzlich definierte Voraussetzungen geknüpft. Zu den unmittelbar Förderberechtigten gehören unter anderem bestimmte Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und weitere gesetzlich bestimmte Personengruppen.

  • Grundzulage bei erfüllten Fördervoraussetzungen
  • Zusätzliche Kinderzulagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Förderung mittelbar berechtigter Ehe- oder Lebenspartner möglich
  • Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage nach den bis Ende 2026 geltenden Regelungen

Steuerliche Behandlung

Beiträge zu einem Riester-Vertrag können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ob sich daraus ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt, wird im Rahmen der steuerlichen Regelungen berücksichtigt.

  • Berücksichtigung geförderter Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben
  • Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuer
  • Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase
  • Steuerliche Behandlung abhängig von den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen

Vertragsformen und Rahmenbedingungen

Riester-Verträge wurden in unterschiedlichen Vertragsformen angeboten. Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge besteht Bestandsschutz. Ab 2027 gelten für neu abgeschlossene staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge neue gesetzliche Regelungen.

  • Versicherungsbasierte Riester-Verträge
  • Fonds- und Sparmodelle im Rahmen zertifizierter Verträge
  • Wohn-Riester zur Nutzung geförderten Altersvorsorgevermögens für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Weiterführung bestehender Riester-Verträge nach den gesetzlichen Übergangsregelungen

FAQ – Häufige Fragen

Wer ist grundsätzlich förderberechtigt?

Die Förderberechtigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Zu den unmittelbar Förderberechtigten gehören unter anderem bestimmte Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und weitere gesetzlich bestimmte Personengruppen.

Was passiert ab 2027 mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich nach den bisherigen Förderregelungen weitergeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Wechsel in die neue Fördersystematik möglich.

Wann beginnt die Auszahlung einer Riester-Rente?

Der Beginn der Auszahlungsphase ist Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die konkreten Voraussetzungen und der frühestmögliche Auszahlungsbeginn ergeben sich aus den Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben.


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