Rürup-Rente – steuerlich geförderte Basisrente
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.
Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener, die keine Riester-Förderung erhalten,
aber von erheblichen Steuervorteilen profitieren möchten.
1. Grundlagen der Rürup-Rente
- Die Rürup-Rente wurde 2005 als steuerbegünstigte Alternative zur gesetzlichen Rente eingeführt.
- Sie ist nicht kapitalisierbar – das angesparte Vermögen kann nur als monatliche Rente ausgezahlt werden.
- Ideal für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge haben.
- Beiträge sind flexibel gestaltbar und können jährlich angepasst oder gestoppt werden.
Vertiefende Informationen und Steuerrechner finden Sie auf
Rente-67.de.
2. Steuervorteile der Rürup-Rente
- Beiträge sind bis zu 27.565 € (bzw. 55.130 € bei Ehepaaren) pro Jahr steuerlich absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG, Stand 2025).
- Im Jahr 2025 sind 100 % der Beiträge steuerlich anrechenbar – die Förderung steigt seit 2005 schrittweise an.
- Während der Ansparphase sind Erträge steuerfrei, die Besteuerung erfolgt erst im Rentenalter („nachgelagerte Besteuerung“).
- Einmalzahlungen am Jahresende sind möglich, um die Steuerlast gezielt zu reduzieren.
Besonders Selbstständige profitieren von der Möglichkeit, hohe Beiträge steuerlich geltend zu machen.
3. Auszahlung & Leistungen
- Auszahlung als lebenslange Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen ab 60 Jahren).
- Keine Kapitalauszahlung möglich – die Rürup-Rente dient ausschließlich der Altersversorgung.
- Die Rente kann auch an Hinterbliebene ausgezahlt werden, wenn eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde.
- Vertraglich garantiertes Rentenniveau wird durch fondsgebundene Varianten ergänzt, die höhere Renditechancen bieten.
Die Rürup-Rente bietet eine lebenslange Versorgung – unabhängig von Kapitalmarktschwankungen.
4. Unterschied zur Riester-Rente
- Zielgruppe: Riester richtet sich an Arbeitnehmer und Familien, Rürup an Selbstständige und Freiberufler.
- Förderung: Riester bietet Zulagen, Rürup hingegen steuerliche Absetzbarkeit hoher Beiträge.
- Auszahlung: Rürup nur als lebenslange Rente, Riester auch mit Teilkapitalauszahlung möglich.
- Flexibilität: Rürup-Verträge sind nicht kündbar, aber beitragsfrei stellbar.
Eine detaillierte Gegenüberstellung von Riester- und Rürup-Rente finden Sie auf
Rente-67.de.
Häufige Fragen zur Rürup-Rente
Für wen ist die Rürup-Rente besonders geeignet?
Vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener, die keine Riester-Förderung nutzen können.
Kann ich meine Rürup-Rente kündigen?
Nein, eine Kündigung ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Vertrag kann aber beitragsfrei gestellt oder angepasst werden.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?
Die Auszahlung wird als Einkommen versteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise und liegt ab 2040 bei 100 %.