Betriebliche-Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge – Steuerlich geförderte Zusatzrente

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der wichtigsten Säulen der privaten Vorsorge in Deutschland.
Sie ermöglicht Arbeitnehmern, steuer- und sozialversicherungsfrei fürs Alter vorzusorgen – mit Unterstützung des Arbeitgebers.

1. Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

  • Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Rentenversicherung umwandeln – steuer- und abgabenbegünstigt.
  • Der angesparte Betrag wird im Ruhestand als lebenslange Zusatzrente oder einmalige Kapitalauszahlung ausgezahlt.
  • Die bAV ist in § 1a BetrAVG gesetzlich geregelt und gilt für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland.
  • Auch Selbstständige mit Angestellten können ihren Mitarbeitern eine bAV anbieten.

Weitere Grundlagen und Rechenbeispiele zur Altersvorsorge finden Sie auf
Rente-67.de.

2. Durchführungswege der bAV

  • Direktversicherung: Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab.
  • Pensionskasse: eigenständige Versorgungseinrichtung mit kollektiver Kapitalanlage.
  • Pensionsfonds: renditeorientiert, mit höherem Risiko und höherem Ertragspotenzial.
  • Unterstützungskasse oder Direktzusage: meist für leitende Angestellte, mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.

Welcher Weg geeignet ist, hängt von Unternehmensgröße, Branche und persönlichen Zielen ab.

3. Vorteile & steuerliche Förderung

  • Beiträge zur bAV sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
  • Bis zu 4 % davon sind zusätzlich sozialversicherungsfrei.
  • Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags, wenn Sozialabgaben eingespart werden.
  • Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei – erst im Rentenalter fällt eine nachgelagerte Besteuerung an.

Die bAV kombiniert Steuerersparnis mit langfristiger Vermögensbildung – ein Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

4. Arbeitgeberpflicht & Zuschuss

  • Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, neue Entgeltumwandlungen mit mindestens 15 % Zuschuss zu fördern (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
  • Für bestehende Verträge gilt diese Regelung seit 2022.
  • Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg, der Arbeitnehmer kann eigene Wünsche einbringen.
  • Die Verwaltung erfolgt meist über Versicherer oder externe Versorgungsträger.

Unternehmen können mit einer bAV ihre Attraktivität als Arbeitgeber deutlich steigern.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

In der Regel kann der Vertrag mitgenommen oder beitragsfrei gestellt werden – je nach Versicherer und Durchführungsweg.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV?

Mindestens 15 % des umgewandelten Gehalts, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Wann lohnt sich eine bAV besonders?

Für Arbeitnehmer mit konstanter Beschäftigung und langer Laufzeit ist die bAV besonders rentabel, da Steuer- und Zinsvorteile langfristig wirken.


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