Betriebliche Altersvorsorge – Einordnung der Zusatzversorgung im Arbeitsverhältnis
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein gesetzlich geregelter Bestandteil der Altersversorgung in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ermöglicht den Aufbau zusätzlicher Altersleistungen über das Arbeitsverhältnis. Ausgestaltung, Finanzierung und Leistungsumfang ergeben sich aus arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie den jeweiligen Versorgungs- und Vertragsbedingungen.
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Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Betriebsrentengesetz geregelt und dient der zusätzlichen Altersabsicherung von Arbeitnehmern. Sie ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden, wobei der Arbeitgeber als Vertragspartner gegenüber der jeweiligen Versorgungseinrichtung auftritt.
- Gesetzlich geregelte Form der Altersversorgung
- Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Anbindung an ein bestehendes Arbeitsverhältnis
- Leistungsumfang vertraglich geregelt
Durchführungswege der bAV
Für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge sieht der Gesetzgeber verschiedene Durchführungswege vor. Die Auswahl erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Organisation.
- Direktversicherung über einen externen Versicherer
- Pensionskasse als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung
- Pensionsfonds mit kapitalmarktorientierter Anlage
- Unterstützungskasse oder Direktzusage als interne Versorgungsmodelle
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sein. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts.
- Steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
- Sozialversicherungsfreiheit innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen
- Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen im Rentenalter
- Konkrete Wirkung abhängig von der individuellen Situation
Arbeitgeberpflichten und Zuschüsse
Arbeitgeber sind verpflichtet, Entgeltumwandlungen ihrer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen und zu bezuschussen. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie betrieblichen Vereinbarungen.
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
- Übergangsregelungen für ältere Bestandsverträge
- Abwicklung häufig über externe Versorgungsträger
- Verwaltungs- und Informationspflichten des Arbeitgebers
FAQ – Häufige Fragen
Besteht ein Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, nicht jedoch auf einen bestimmten Durchführungsweg oder Anbieter.
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Je nach Vertragsgestaltung kann eine Übertragung, Fortführung oder Beitragsfreistellung vorgesehen sein.
Wie erfolgt die Auszahlung der Leistungen?
Die Auszahlung erfolgt entsprechend den vertraglichen Regelungen als laufende Altersleistung oder – tarifabhängig – teilweise als Kapitalleistung.