Risikoversicherung – Einordnung zur finanziellen Absicherung im Todesfall
Die Risikoversicherung ist eine Form der Vorsorge, bei der im Todesfall der versicherten Person eine vertraglich festgelegte Leistung vorgesehen sein kann. Sie dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen oder der Absicherung bestehender Verpflichtungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Risikoversicherung
Die Risikoversicherung ist als reine Absicherung konzipiert und sieht keine Kapitalbildung vor. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum.
- Leistung ausschließlich im Todesfall vorgesehen
- Keine Spar- oder Kapitalbildungsfunktion
- Zeitlich befristeter Versicherungsschutz
- Vertraglich festgelegte Versicherungssumme
Leistungen und Vertragsmodelle
Die Ausgestaltung der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und kann unterschiedlich erfolgen.
- Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme
- Konstante oder fallende Versicherungssummen möglich
- Absicherung einer oder mehrerer versicherter Personen
- Bezugsberechtigung vertraglich festgelegt
Beitrags- und Kostenfaktoren
Die Beitragshöhe wird anhand versicherungsmathematischer Kriterien ermittelt und ist tarifabhängig.
- Abhängigkeit von Alter und Vertragslaufzeit
- Einfluss der Versicherungssumme auf den Beitrag
- Risikobewertung anhand gesundheitlicher Angaben
- Tarif- und anbieterabhängige Kostenstrukturen
Vertragslaufzeit und Bezugsrechte
Laufzeit und Bezugsrechte sind zentrale Bestandteile des Versicherungsvertrags und bestimmen Umfang sowie Dauer des Versicherungsschutzes.
- Vertraglich definierte Laufzeit
- Automatisches Vertragsende nach Ablauf
- Festlegung der bezugsberechtigten Person
- Anpassungen gemäß Versicherungsbedingungen möglich
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Risikoversicherung?
Eine Risikoversicherung ist eine Vorsorgeform, die im Todesfall der versicherten Person eine vertraglich vereinbarte Leistung vorsieht.
Welche Leistungen sind vorgesehen?
Vorgesehen ist in der Regel die Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person.
Wovon hängt der Versicherungsschutz ab?
Der Versicherungsschutz ergibt sich aus dem gewählten Tarif, der Laufzeit sowie den Versicherungsbedingungen.