KFZ-Versicherung – Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Die KFZ-Versicherung umfasst verschiedene Formen des Versicherungsschutzes für motorisierte Fahrzeuge. Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich. Teilkasko und Vollkasko können den Schutz um Schäden am eigenen Fahrzeug ergänzen. Kosten-Versicherung.de stellt die Versicherungsarten, Leistungsbereiche und beitragsrelevanten Faktoren sachlich dar.
Grundlagen der KFZ-Versicherung
Die KFZ-Versicherung basiert auf der gesetzlichen Pflicht zur Haftpflichtabsicherung für Fahrzeughalter. Ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz ist eine Zulassung des Fahrzeugs nicht möglich.
- Gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung
- Absicherung von Schäden durch den Fahrzeugbetrieb
- Vertraglich definierter Versicherungsumfang
- Gültigkeit für unterschiedliche Fahrzeugarten
Versicherungsarten
Je nach gewähltem Tarif bestehen unterschiedliche Versicherungsformen mit eigenständigen Leistungsabgrenzungen.
- KFZ-Haftpflichtversicherung: Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten
- Teilkaskoversicherung: Versicherung bestimmter Schadenereignisse am eigenen Fahrzeug
- Vollkaskoversicherung: Erweiterter Schutz, der zusätzlich bestimmte selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug einschließen kann
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.
- Deckungssummen gemäß tariflicher Vereinbarung
- Versicherte Schadenarten abhängig von der Versicherungsform
- Vertraglich geregelte Ausschlüsse
- Optionale Zusatzleistungen je nach Tarif
Beitrags- und Kostenfaktoren
Die Beitragshöhe wird anhand verschiedener risikobezogener und tariflicher Merkmale berechnet.
- Fahrzeugtyp und Typklasse
- Regionalklasse und Zulassungsbezirk
- Schadenfreiheitsklasse
- Fahrerkreis und jährliche Fahrleistung
FAQ – Häufige Fragen
Welche KFZ-Versicherung ist verpflichtend?
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Versicherungsformen.
Was unterscheidet Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkaskoversicherung deckt bestimmte vertraglich definierte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Vollkaskoversicherung kann darüber hinaus weitere Schadenarten einschließen, darunter bestimmte selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug.
Wie wird der Versicherungsbeitrag ermittelt?
Der Beitrag ergibt sich aus tariflich festgelegten Faktoren wie Fahrzeugdaten, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrerkreis und weiteren Vertragsmerkmalen.