Unfallversicherung – Einordnung der Absicherung bei Unfallfolgen
Die private Unfallversicherung dient der Absicherung von finanziellen Folgen, die aus einem Unfallereignis resultieren können. Sie kann Leistungen erbringen, wenn eine unfallbedingte dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung und bezieht sich auf Unfallereignisse außerhalb gesetzlich definierter Bereiche.
- Absicherung unfallbedingter Beeinträchtigungen
- Leistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen
- Unterscheidung zwischen gesetzlicher und privater Absicherung
- Vertraglich festgelegte Leistungsdefinitionen
Leistungsarten
Welche Leistungen vorgesehen sind, ist abhängig vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.
- Einmalige Kapitalleistungen bei Invalidität
- Rentenleistungen bei schweren Unfallfolgen, sofern vereinbart
- Leistungen bei unfallbedingtem Todesfall
- Weitere Leistungen entsprechend vertraglicher Regelung
Abgrenzung und Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfallereignisse im vertraglich festgelegten Rahmen.
- Geltung unabhängig von Berufs- oder Freizeitkontext, sofern vereinbart
- Abgrenzung zu krankheitsbedingten Ursachen
- Räumlicher Geltungsbereich gemäß Vertrag
- Ausschlüsse und Einschränkungen laut Bedingungen
Vertragliche Ausgestaltung
Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes erfolgt über die individuellen Vertragsbedingungen.
- Versicherungssummen und Progressionsmodelle
- Deckungshöhen und Leistungsstaffeln
- Mitversicherung weiterer Personen, sofern vorgesehen
- Obliegenheiten und Meldefristen gemäß Vertrag
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne?
Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt, sofern dies in den Versicherungsbedingungen so definiert ist.
Wann kann eine Leistung erbracht werden?
Eine Leistung kann vorgesehen sein, wenn die vertraglich definierten Voraussetzungen erfüllt sind und ein versicherter Unfall vorliegt.
Welche Faktoren beeinflussen den Leistungsumfang?
Der Leistungsumfang hängt von den vereinbarten Versicherungssummen, Tarifmerkmalen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.