Sterbegeldversicherung – Einordnung zur finanziellen Vorsorge im Todesfall
Die Sterbegeldversicherung ist eine Vorsorgeform, bei der im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Geldleistung vorgesehen sein kann. Sie dient dazu, Kosten im Zusammenhang mit Bestattung und weiteren Aufwendungen abzudecken. Art, Umfang und Voraussetzungen der Leistung ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen sind auf die finanzielle Vorsorge für den Todesfall ausgerichtet. Sie ersetzen kein gesetzliches Sterbegeld, sondern basieren auf privatrechtlichen Versicherungsverträgen.
- Private Vorsorge zur Abdeckung von Bestattungskosten
- Leistung im Todesfall der versicherten Person
- Vertraglich festgelegte Versicherungssumme
- Tarif- und anbieterabhängige Ausgestaltung
Leistungen und Verwendungszweck
Die Auszahlung erfolgt gemäß den vertraglichen Regelungen und ist in der Regel zweckfrei verwendbar.
- Auszahlung einer vereinbarten Geldleistung
- Verwendung für Bestattung und damit verbundene Kosten
- Begünstigung einer oder mehrerer Personen möglich
- Leistung unabhängig von der Todesursache
Beitrags- und Vertragsmodelle
Sterbegeldversicherungen können mit unterschiedlichen Beitrags- und Vertragsmodellen abgeschlossen werden.
- Laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag möglich
- Beitragshöhe abhängig von Eintrittsalter und Tarif
- Versicherungssumme vertraglich festgelegt
- Vertragsdauer und Beitragszahlungszeitraum geregelt
Wartezeiten und Leistungsbeginn
Viele Tarife sehen Wartezeiten vor, bevor der volle Leistungsanspruch entsteht.
- Wartezeiten je nach Tarif vorgesehen
- Leistung nach Ablauf der Wartezeit in voller Höhe
- Regelungen bei Todesfall während der Wartezeit tarifabhängig
- Leistungsbeginn vertraglich definiert
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Vorsorgeform, die im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Geldleistung vorsieht.
Wofür kann die Leistung verwendet werden?
Die Leistung wird in der Regel als Geldbetrag ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden; eine abweichende Verwendung kann sich aus den vertraglichen Regelungen ergeben.
Wovon hängt der Leistungsumfang ab?
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Tarif, den Versicherungsbedingungen und den vereinbarten Vertragsdaten.