Rente-67, was genau heißt das für Sie?

Mit dem Starttermin 01.01.2012 wurde die Geschichte der bisherigen deutschen Rentenwelt neu geordnet. Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters, mussten die Rentenpläne vieler Bürger gleichfalls neu überdacht werden.

Als argumentative Grundlage wurden zur Einführung der Rente 67 der demografische Wandel sowie die steigende Lebenserwartung herangezogen. Für die ab 1964 Geborenen, (Änderungen betreffen alle ab 1947 Geborenen) Stand heute, gilt die Arbeitszeitverlängerung bis zum 67 Lebensjahr. Hier auf Rente-67.de finden Sie die grundlegenden Informationen zu dieser wichtigen Thematik.

Für die Berechnung Ihrer ganz persönlichen Situation, stehen Ihnen hier kompetente Berater zum Thema Rente-67 zur Verfügung. Durch die Einführung der Rente 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung sichergestellt werden.

Die Änderungen umfassen nicht nur das Renteneintrittsalter sondern greifen natürlich auch in die anderen Bezugsgrößen ein. Zum Beispiel, können langjährig Versicherte, seit dem 01.07.2014 bereits zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Renteneintrittsalter im Bezug auf Rente-67 In den vergangenen Jahren sind die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen.
Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht.
Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.