Rechtsschutzversicherung – Einordnung rechtlicher Absicherung
Die Rechtsschutzversicherung dient der Absicherung von Kosten, die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für anwaltliche Vertretung, Gerichtsverfahren und weitere verfahrensbezogene Leistungen. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – je nach vertraglicher Vereinbarung – Kosten, die im Rahmen eines versicherten Rechtsfalls entstehen.
- Absicherung verfahrensbezogener Kosten
- Geltung für privat genutzte und berufliche Lebensbereiche
- Vertraglich definierte Deckungssummen
- Abgrenzung zu nicht versicherten Rechtsgebieten
Leistungsrahmen
Welche Leistungen eingeschlossen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
- Kosten für anwaltliche Vertretung
- Gerichts- und Verfahrenskosten
- Gutachter- und Zeugenkosten
- Alternative Konfliktlösungsverfahren, sofern vereinbart
Rechtsschutzbereiche
Rechtsschutzversicherungen sind häufig nach Lebens- und Tätigkeitsbereichen gegliedert.
- Privatrechtsschutz: Streitigkeiten des privaten Alltags
- Berufsrechtsschutz: Konflikte aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- Verkehrsrechtsschutz: Rechtliche Auseinandersetzungen im Straßenverkehr
- Wohnrechtsschutz: Angelegenheiten im Zusammenhang mit Miet- oder Eigentumsverhältnissen
Tarifliche und vertragliche Aspekte
Die vertragliche Ausgestaltung beeinflusst den Umfang des Versicherungsschutzes.
- Wartezeiten bis zum Eintritt des Versicherungsschutzes
- Selbstbeteiligungen gemäß Tarif
- Räumlicher Geltungsbereich
- Ausschlüsse und besondere Vertragsklauseln
FAQ – Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn ein versicherter Rechtsfall nach Beginn des Vertrags und unter Einhaltung etwaiger Wartezeiten eintritt.
Welche Kosten können übernommen werden?
Übernommen werden können verfahrensbezogene Kosten, sofern diese im Versicherungsvertrag vorgesehen sind.
Gibt es Einschränkungen beim Leistungsumfang?
Der Leistungsumfang ist durch tarifliche Regelungen, Deckungssummen und vertragliche Ausschlüsse begrenzt.