KFZ-Tarif

KFZ-Tarif – Versicherungsschutz für Werkstätten, Lackierer & Autohäuser

Ob Werkstatt, Autolackiererei oder Autohaus – der KFZ-Tarif bietet branchenspezifischen Schutz für Betriebe der Fahrzeugbranche. Er kombiniert Haftpflicht, Inhalts-, Fahrzeug- und Ertragsausfallversicherung zu einem abgestimmten Gesamtkonzept für Kfz-Betriebe.

1. Grundlagen des KFZ-Tarifs

  • Branchenspezifische Versicherungslösung für gewerbliche KFZ-Betriebe und Werkstätten.
  • Kombiniert Betriebshaftpflicht, Werkstattversicherung, Fahrzeugversicherung und Rechtsschutz.
  • Schützt vor Schäden an Kundenfahrzeugen, Betriebseinrichtungen und bei Probefahrten.
  • Individuell anpassbar auf Betriebsgröße, Fuhrpark und Tätigkeitsbereich.

2. Typische Leistungen im KFZ-Tarif

  • Betriebshaftpflicht: Schutz bei Schäden an Kundenfahrzeugen oder durch betriebliche Tätigkeiten.
  • Werkstattversicherung: Absicherung von Werkzeugen, Maschinen, Prüfgeräten und Inventar.
  • KFZ-Versicherung: Schutz für Firmenfahrzeuge, Leihwagen und Transportfahrzeuge im Betrieb.
  • Ertragsausfallversicherung: Übernimmt laufende Kosten bei Betriebsstillstand durch Feuer, Wasser oder Einbruch.
  • Rechtsschutzversicherung: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Versicherern.

3. Für welche Betriebe ist der Tarif geeignet?

  • Autowerkstätten und Kfz-Meisterbetriebe
  • Karosserie- und Lackierbetriebe
  • Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler
  • Reifen- und Glasfachbetriebe
  • Abschleppdienste und mobile Werkstattservices

4. Tarife & Kosten

  • Betriebshaftpflicht: ab ca. 25 – 60 € monatlich, abhängig von Umsatz und Mitarbeiterzahl.
  • Werkstattversicherung: ab ca. 20 – 45 € monatlich (abhängig von Ausstattung und Standort).
  • KFZ-Flottenversicherung: individuell kalkuliert je nach Fuhrparkgröße.
  • Kostenvorteile bei Kombination mit Ertragsausfall- und Rechtsschutzmodulen.

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Häufige Fragen zum KFZ-Tarif

Deckt die Versicherung Schäden an Kundenfahrzeugen ab?

Ja, die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Kundenfahrzeugen ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden – auch während der Probefahrt.

Ist die Werkstattversicherung Pflicht?

Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um Betriebseinrichtung, Werkzeuge und Vorräte abzusichern.

Können Leih- und Ersatzfahrzeuge im Tarif eingeschlossen werden?

Ja, über die KFZ-Versicherung lassen sich eigene, Leih- und Kundenfahrzeuge in den Schutz integrieren.


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