Gastronomie-Tarif – Einordnung gewerblicher Versicherungsbausteine für Gastronomiebetriebe
Der Gastronomie-Tarif beschreibt eine strukturierte Zusammenfassung gewerblich relevanter Versicherungsbausteine, die für Betriebe der Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung vorgesehen sein können. Ziel ist die sachliche Einordnung typischer Risiken aus Betrieb, Bewirtung und Organisation. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen des Gastronomie-Tarifs
Der Gastronomie-Tarif stellt keine eigenständige Versicherungsart dar, sondern beschreibt eine tarifliche Bündelung branchentypischer Absicherungsformen.
- Ausgerichtet auf gastronomische und beherbergende Betriebe
- Berücksichtigung von Gästebetrieb, Lebensmittelverarbeitung und Technik
- Abgrenzung zu privaten Versicherungen
- Anwendbar auf stationäre und mobile Betriebsformen, sofern vereinbart
Typische Risikobereiche in Gastronomiebetrieben
Gastronomiebetriebe sind mit unterschiedlichen betrieblichen und haftungsrelevanten Risiken konfrontiert, die sich aus dem täglichen Gästebetrieb ergeben können.
- Haftungsrisiken aus Personen- oder Sachschäden im Gästebereich
- Sachrisiken an Einrichtung, Küchentechnik und Vorräten
- Betriebsunterbrechungen infolge versicherbarer Schadenereignisse
- Rechtliche Auseinandersetzungen im arbeits-, miet- oder verwaltungsrechtlichen Umfeld
Mögliche Versicherungsbausteine
Je nach Tarifkonzept können unterschiedliche Versicherungsarten Bestandteil eines Gastronomie-Tarifs sein.
- Betriebshaftpflichtversicherung für gesetzliche Haftungsansprüche
- Inhaltsversicherung für betriebliches Inventar und Warenbestände
- Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallabsicherung
- Gewerblicher Rechtsschutz, sofern vertraglich vereinbart
Vertragliche Ausgestaltung
Der konkrete Versicherungsschutz wird individuell festgelegt und ist abhängig von betrieblichen und vertraglichen Faktoren.
- Betriebsart, Größe und Organisationsstruktur
- Umsatz, Mitarbeiterzahl und Öffnungszeiten
- Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen
- Leistungsausschlüsse und vertragliche Obliegenheiten
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Betriebe ist ein Gastronomie-Tarif vorgesehen?
Ein Gastronomie-Tarif ist für gastronomische, beherbergende oder verpflegende Betriebe vorgesehen, abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit.
Welche Versicherungen können enthalten sein?
Je nach Tarif können Haftpflicht-, Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- oder Rechtsschutzbausteine vorgesehen sein.
Wovon hängt der Leistungsumfang ab?
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen sowie den individuell vereinbarten Vertragsmerkmalen.