Gastronomie-Tarif

Grundlagen des Gastronomie-Tarifs

Der Gastronomie-Tarif stellt keine eigenständige Versicherungsart dar, sondern beschreibt eine tarifliche Bündelung branchentypischer Absicherungsformen.

  • Ausgerichtet auf gastronomische und beherbergende Betriebe
  • Berücksichtigung von Gästebetrieb, Lebensmittelverarbeitung und Technik
  • Abgrenzung zu privaten Versicherungen
  • Anwendbar auf stationäre und mobile Betriebsformen, sofern vereinbart

Typische Risikobereiche in Gastronomiebetrieben

Gastronomiebetriebe sind mit unterschiedlichen betrieblichen und haftungsrelevanten Risiken konfrontiert, die sich aus dem täglichen Gästebetrieb ergeben können.

  • Haftungsrisiken aus Personen- oder Sachschäden im Gästebereich
  • Sachrisiken an Einrichtung, Küchentechnik und Vorräten
  • Betriebsunterbrechungen infolge versicherbarer Schadenereignisse
  • Rechtliche Auseinandersetzungen im arbeits-, miet- oder verwaltungsrechtlichen Umfeld

Mögliche Versicherungsbausteine

Je nach Tarifkonzept können unterschiedliche Versicherungsarten Bestandteil eines Gastronomie-Tarifs sein.

  • Betriebshaftpflichtversicherung für gesetzliche Haftungsansprüche
  • Inhaltsversicherung für betriebliches Inventar und Warenbestände
  • Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallabsicherung
  • Gewerblicher Rechtsschutz, sofern vertraglich vereinbart

Vertragliche Ausgestaltung

Der konkrete Versicherungsschutz wird individuell festgelegt und ist abhängig von betrieblichen und vertraglichen Faktoren.

  • Betriebsart, Größe und Organisationsstruktur
  • Umsatz, Mitarbeiterzahl und Öffnungszeiten
  • Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen
  • Leistungsausschlüsse und vertragliche Obliegenheiten

FAQ – Häufige Fragen

Für welche Betriebe ist ein Gastronomie-Tarif vorgesehen?

Ein Gastronomie-Tarif ist für gastronomische, beherbergende oder verpflegende Betriebe vorgesehen, abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit.

Welche Versicherungen können enthalten sein?

Je nach Tarif können Haftpflicht-, Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- oder Rechtsschutzbausteine vorgesehen sein.

Wovon hängt der Leistungsumfang ab?

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen sowie den individuell vereinbarten Vertragsmerkmalen.

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