Zahnzusatzversicherung – Einordnung ergänzender Leistungen im Zahnbereich
Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich zahnärztlicher Versorgung. Sie kann je nach vertraglicher Ausgestaltung zusätzliche Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder prophylaktische Maßnahmen vorsehen. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist als ergänzende Absicherung konzipiert und setzt auf den gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung auf.
- Ergänzung des gesetzlichen Leistungskatalogs
- Vertraglich definierte Leistungsumfänge
- Unterscheidung zwischen Behandlung und Zahnersatz
- Tarifabhängige Regelungen
Mögliche Leistungsbereiche
Welche Leistungen vorgesehen sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.
- Zahnärztliche Behandlungen
- Prophylaktische Maßnahmen
- Leistungen bei Zahnerhalt
- Ergänzende Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus
Zahnersatz und Behandlungsarten
Im Bereich Zahnersatz können unterschiedliche Behandlungsformen versichert sein.
- Kronen und Brücken
- Implantatversorgungen
- Inlays oder vergleichbare Versorgungen
- Behandlungsabhängige Leistungsabgrenzung
Vertragliche Ausgestaltung
Der Umfang der Absicherung wird durch die individuellen Vertragsbedingungen festgelegt.
- Erstattungsregelungen gemäß Tarif
- Leistungsgrenzen und Staffelungen
- Abhängigkeit von versicherten Maßnahmen
- Obliegenheiten und Nachweispflichten
FAQ – Häufige Fragen
Für wen kommt eine Zahnzusatzversicherung in Betracht?
Eine Zahnzusatzversicherung kann für gesetzlich Versicherte relevant sein, die den Leistungsumfang im Zahnbereich ergänzen möchten.
Welche Leistungen können grundsätzlich vorgesehen sein?
Möglich sind ergänzende Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder prophylaktische Maßnahmen, sofern diese vertraglich vereinbart sind.
Wovon hängt der Leistungsumfang ab?
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, dem gewählten Tarif und den vorgesehenen Leistungsbausteinen.