Pflegeversicherung

Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie ist für gesetzlich und privat Krankenversicherte verpflichtend und bildet eine eigenständige Säule der sozialen Sicherung.

  • Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung
  • Absicherung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
  • Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung
  • Leistungen gesetzlich definiert

Pflegegrade und Leistungszuordnung

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand des individuellen Unterstützungsbedarfs. Grundlage ist ein gesetzlich festgelegtes Begutachtungsverfahren, das die Selbstständigkeit der betroffenen Person bewertet.

  • Fünf Pflegegrade mit abgestufter Leistungshöhe
  • Bewertung körperlicher, geistiger und psychischer Einschränkungen
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder beauftragte Stellen
  • Leistungsanspruch abhängig vom Pflegegrad

Krankenzusatzversicherung

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt verschiedene Leistungsarten zur Verfügung. Diese dienen der teilweisen Deckung pflegebedingter Kosten und sind in ihrer Höhe gesetzlich begrenzt.

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege
  • Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste
  • Leistungen für stationäre Pflege
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Krankenversicherung

Private Pflegezusatzversicherung

Zur Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung können private Pflegezusatzversicherungen bestehen. Diese dienen dazu, verbleibende Kostenlücken abzufedern. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Tarif.

  • Ergänzende Absicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Leistungsform abhängig vom gewählten Tarifmodell
  • Beitragshöhe individuell kalkuliert
  • Vertragliche Regelungen maßgeblich

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Pflegeversicherung in Deutschland verpflichtend?

Ja, die Pflegeversicherung ist für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten gesetzlich vorgeschrieben.

Wer legt den Pflegegrad fest?

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder eine entsprechend beauftragte Begutachtungsstelle.

Deckt die Pflegeversicherung alle Pflegekosten ab?

Die Pflegeversicherung sieht festgelegte Leistungen vor. Darüber hinausgehende Kosten können als Eigenanteile verbleiben.

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