Pferdehaftpflicht

Grundlagen der Pferdehaftpflichtversicherung

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Tierhalterhaftpflichtversicherung und greift bei Schäden, die durch ein Pferd gegenüber Dritten verursacht werden.

  • Gesetzliche Haftung nach § 833 BGB
  • Haftung unabhängig vom Verschulden
  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherungsschutz tarifabhängig geregelt

Rechtliche Einordnung der Tierhalterhaftung

Pferdehalter unterliegen in Deutschland einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung besteht bundesweit nicht, kann jedoch vertraglich oder betrieblich vorausgesetzt werden.

  • Keine bundesweite Versicherungspflicht
  • Versicherungsnachweis häufig durch Reitbetriebe gefordert
  • Haftung auch bei Fremdnutzung oder Weidehaltung
  • Regelungen ergeben sich aus Zivil- und Vertragsrecht

Leistungsarten und Deckungsumfang

Der Leistungsumfang der Pferdehaftpflichtversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen und kann neben der Schadenregulierung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfassen.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Mitversicherung von Reitbeteiligungen möglich
  • Deckungssummen vertraglich festgelegt

Beitrags- und Kostenfaktoren

Die Beitragshöhe einer Pferdehaftpflichtversicherung wird anhand tariflicher Kriterien berechnet und kann je nach Anbieter variieren.

  • Einfluss von Nutzung und Haltungsform
  • Anzahl der versicherten Pferde relevant
  • Deckungssumme und Selbstbeteiligung bestimmend
  • Tarif- und anbieterabhängige Kostenstruktur

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht besteht bundesweit nicht. In der Praxis wird ein Versicherungsschutz jedoch häufig von Reitbetrieben oder Stallbetreibern vorausgesetzt.

Sind Reitbeteiligungen mitversichert?

Eine Mitversicherung von Reitbeteiligungen kann tarifabhängig vorgesehen sein und ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Gilt der Versicherungsschutz auch auf der Weide?

Schäden auf Weiden oder Koppeln können versichert sein, sofern dies im jeweiligen Tarif vorgesehen ist.

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