Metzgerei-Tarif

Grundlagen des Metzgerei-Tarifs

Der Metzgerei-Tarif ist keine eigenständige Versicherungsform, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Metzgerei oder Fleischerei relevant sein können.

  • Einordnung für handwerkliche und gewerbliche Fleischereibetriebe
  • Abgrenzung zu privaten Versicherungen
  • Berücksichtigung von Haftungs-, Sach- und Betriebsrisiken
  • Anwendbar auf Produktion, Verarbeitung und Verkauf

Typische Risikobereiche in Metzgereibetrieben

Je nach Betriebsstruktur können sich in Metzgereien unterschiedliche Risiken ergeben, etwa im Zusammenhang mit Hygiene, Kühltechnik oder Kundenverkehr.

  • Haftungsrisiken durch hergestellte oder verkaufte Produkte
  • Sachschäden an Maschinen, Kühlanlagen oder Warenbeständen
  • Risiken durch Stromausfälle oder technische Störungen
  • Rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten oder Behörden

Mögliche Versicherungsbausteine

Je nach betrieblicher Ausrichtung können unterschiedliche Versicherungsarten Bestandteil eines Metzgerei-Tarifs sein.

  • Betriebshaftpflichtversicherung für gesetzliche Haftungsansprüche
  • Sachversicherungen für Einrichtung, Maschinen und Waren
  • Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen
  • Rechtsschutzbausteine für betriebliche Streitigkeiten

Vertragliche Ausgestaltung

Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

  • Betriebsgröße, Produktionsumfang und Verkaufsform
  • Art der hergestellten und verarbeiteten Produkte
  • Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Laufzeiten
  • Obliegenheiten, Ausschlüsse und hygienebezogene Vorgaben

FAQ – Häufige Fragen

Für welche Betriebe ist ein Metzgerei-Tarif vorgesehen?

Für gewerbliche Metzgereien, Fleischereien sowie Betriebe der Fleischverarbeitung und des Verkaufs.

Welche Versicherungen können enthalten sein?

Je nach Tarifgestaltung können Haftpflicht-, Sach-, Ertragsausfall- oder Rechtsschutzbausteine vorgesehen sein.

Wovon hängt der Leistungsumfang ab?

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.

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