Handwerker-Tarif

Grundlagen des Handwerker-Tarifs

Der Handwerker-Tarif stellt keine eigenständige Versicherungsart dar, sondern beschreibt eine mögliche Bündelung gewerblich relevanter Versicherungen für handwerkliche Tätigkeiten.

  • Anwendbar auf unterschiedliche Handwerksberufe
  • Abgrenzung zu privaten Versicherungen
  • Berücksichtigung von Betriebs-, Baustellen- und Montagearbeiten
  • Einordnung von Risiken aus Tätigkeit, Materialeinsatz und Organisation

Typische Risikobereiche im Handwerk

Handwerksbetriebe sind mit unterschiedlichen betrieblichen und haftungsrelevanten Risiken konfrontiert, die sich aus der täglichen Arbeit ergeben können.

  • Haftungsrisiken aus Personen- oder Sachschäden bei Dritten
  • Sachrisiken an Werkzeugen, Maschinen und Materialien
  • Betriebsunterbrechungen infolge versicherbarer Schadenereignisse
  • Rechtliche Auseinandersetzungen mit Auftraggebern, Mitarbeitern oder Lieferanten

Mögliche Versicherungsbausteine

Je nach Tarifkonzept können unterschiedliche Versicherungsarten Bestandteil eines Handwerker-Tarifs sein.

  • Betriebshaftpflichtversicherung für gesetzliche Haftungsansprüche
  • Inhaltsversicherung für betriebliches Inventar und Arbeitsmittel
  • Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallabsicherung
  • Gewerblicher Rechtsschutz, sofern vertraglich vereinbart
  • Transportbezogene Absicherungen für Material und Werkzeuge

Vertragliche Ausgestaltung

Der konkrete Versicherungsschutz wird individuell vereinbart und ist abhängig von betrieblichen und vertraglichen Faktoren.

  • Art der handwerklichen Tätigkeit
  • Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl und Organisationsform
  • Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Laufzeiten
  • Leistungsausschlüsse und vertragliche Obliegenheiten

FAQ – Häufige Fragen

Für welche Betriebe ist ein Handwerker-Tarif vorgesehen?

Ein Handwerker-Tarif ist für handwerkliche Betriebe vorgesehen, unabhängig von Gewerk oder Betriebsgröße, sofern eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Welche Versicherungen können enthalten sein?

Je nach Tarif können Haftpflicht-, Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- oder Rechtsschutzbausteine vorgesehen sein.

Wovon hängt der Leistungsumfang ab?

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen sowie den individuell vereinbarten Vertragsmerkmalen.

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