Handwerker-Tarif – Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe
Ob Bau, Elektro, Sanitär oder Malerhandwerk – wer mit Werkzeug, Material und Mitarbeitern arbeitet, trägt Verantwortung und Risiko. Der Handwerker-Tarif bietet branchengerechten Schutz vor Haftung, Sachschäden und Ertragsausfällen – individuell anpassbar auf Ihren Betrieb.
1. Grundlagen des Handwerker-Tarifs
- Der Handwerker-Tarif bündelt die wichtigsten Versicherungen für gewerbliche Handwerksbetriebe.
- Kernbestandteile: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Ertragsausfall- und Rechtsschutzbausteine.
- Schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der handwerklichen Tätigkeit entstehen.
- Gilt für Inhaber, Mitarbeiter, Fahrzeuge und Betriebsräume – auch auf Baustellen.
2. Typische Leistungen im Handwerker-Tarif
- Betriebshaftpflicht: Schutz bei Personen- und Sachschäden, z. B. auf Baustellen oder bei Montagearbeiten.
- Inhaltsversicherung: Absicherung von Werkzeugen, Maschinen und Materialien gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl.
- Ertragsausfallversicherung: Deckt laufende Kosten bei Betriebsunterbrechung infolge versicherter Schäden.
- Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten bei Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Lieferanten.
- Transportversicherung: Schutz für Material und Werkzeuge beim Transport zum Einsatzort.
3. Für welche Handwerksbetriebe ist der Tarif z.B. geeignet?
- Bauhandwerk (Maurer, Dachdecker, Zimmerer, Estrichleger)
- Elektro- und SHK-Betriebe (Sanitär, Heizung, Klima)
- Maler, Lackierer und Bodenleger
- Metallbauer, Schlosser und Schweißer
- Fenster-, Türen-, Glas- und Innenausbauer
4. Tarife & Kosten
- Betriebshaftpflicht: ab ca. 10 – 25 € monatlich (abhängig von Umsatz, Mitarbeitern, Tätigkeitsart).
- Inhaltsversicherung: ab ca. 12 – 30 € monatlich, je nach Versicherungssumme und Standort.
- Ertragsausfall- und Rechtsschutzmodule optional kombinierbar.
- Rabatte bei Bündelung mehrerer Gewerbeversicherungen.
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Häufige Fragen zum Handwerker-Tarif
Ist eine Betriebshaftpflicht für Handwerker Pflicht?
Für viele Gewerke ist sie gesetzlich oder durch Innungsvorgaben vorgeschrieben – in jedem Fall aber dringend empfohlen.
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht ab?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der handwerklichen Tätigkeit verursacht werden.
Können mehrere Tätigkeiten im selben Vertrag abgesichert werden?
Ja, kombinierte Tätigkeiten (z. B. Elektro + Sanitär) können im selben Vertrag versichert werden – wichtig ist eine exakte Tätigkeitsbeschreibung.