Handwerker-Tarif

Handwerker-Tarif – Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe

Ob Bau, Elektro, Sanitär oder Malerhandwerk – wer mit Werkzeug, Material und Mitarbeitern arbeitet, trägt Verantwortung und Risiko. Der Handwerker-Tarif bietet branchengerechten Schutz vor Haftung, Sachschäden und Ertragsausfällen – individuell anpassbar auf Ihren Betrieb.

1. Grundlagen des Handwerker-Tarifs

  • Der Handwerker-Tarif bündelt die wichtigsten Versicherungen für gewerbliche Handwerksbetriebe.
  • Kernbestandteile: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Ertragsausfall- und Rechtsschutzbausteine.
  • Schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der handwerklichen Tätigkeit entstehen.
  • Gilt für Inhaber, Mitarbeiter, Fahrzeuge und Betriebsräume – auch auf Baustellen.

2. Typische Leistungen im Handwerker-Tarif

  • Betriebshaftpflicht: Schutz bei Personen- und Sachschäden, z. B. auf Baustellen oder bei Montagearbeiten.
  • Inhaltsversicherung: Absicherung von Werkzeugen, Maschinen und Materialien gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl.
  • Ertragsausfallversicherung: Deckt laufende Kosten bei Betriebsunterbrechung infolge versicherter Schäden.
  • Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten bei Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Lieferanten.
  • Transportversicherung: Schutz für Material und Werkzeuge beim Transport zum Einsatzort.

3. Für welche Handwerksbetriebe ist der Tarif z.B. geeignet?

  • Bauhandwerk (Maurer, Dachdecker, Zimmerer, Estrichleger)
  • Elektro- und SHK-Betriebe (Sanitär, Heizung, Klima)
  • Maler, Lackierer und Bodenleger
  • Metallbauer, Schlosser und Schweißer
  • Fenster-, Türen-, Glas- und Innenausbauer

4. Tarife & Kosten

  • Betriebshaftpflicht: ab ca. 10 – 25 € monatlich (abhängig von Umsatz, Mitarbeitern, Tätigkeitsart).
  • Inhaltsversicherung: ab ca. 12 – 30 € monatlich, je nach Versicherungssumme und Standort.
  • Ertragsausfall- und Rechtsschutzmodule optional kombinierbar.
  • Rabatte bei Bündelung mehrerer Gewerbeversicherungen.

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Häufige Fragen zum Handwerker-Tarif

Ist eine Betriebshaftpflicht für Handwerker Pflicht?

Für viele Gewerke ist sie gesetzlich oder durch Innungsvorgaben vorgeschrieben – in jedem Fall aber dringend empfohlen.

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der handwerklichen Tätigkeit verursacht werden.

Können mehrere Tätigkeiten im selben Vertrag abgesichert werden?

Ja, kombinierte Tätigkeiten (z. B. Elektro + Sanitär) können im selben Vertrag versichert werden – wichtig ist eine exakte Tätigkeitsbeschreibung.


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