Friseur-Tarif – Versicherungsschutz für Friseur- & Kosmetikbetriebe
Ob Haarschnitt, Färbung oder Kosmetikbehandlung – Friseure und Stylisten tragen täglich Verantwortung gegenüber Kunden. Der Friseur-Tarif schützt Ihren Salon vor finanziellen Folgen bei Schadensfällen, Betriebsunterbrechungen oder Rechtsstreitigkeiten.
1. Grundlagen des Friseur-Tarifs
- Branchenspezifischer Versicherungsschutz für Friseur- und Kosmetikbetriebe.
- Schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Salon oder bei mobilen Einsätzen entstehen.
- Kombiniert Betriebshaftpflicht, Inhalts-, Rechtsschutz- und Ertragsausfallversicherung.
- Wichtige Absicherung bei Kundenreaktionen auf Produkte oder Fehlbehandlungen.
2. Typische Leistungen im Friseur-Tarif
- Betriebshaftpflicht: Schutz bei Schäden an Kunden, z. B. Hautreaktionen, Verfärbungen oder Verletzungen.
- Inhaltsversicherung: Absicherung von Einrichtung, Geräten, Kosmetikprodukten und Haartrocknern gegen Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl.
- Ertragsausfallversicherung: Deckt laufende Kosten bei Betriebsunterbrechung infolge versicherter Schäden.
- Rechtsschutzversicherung: Hilfe bei arbeitsrechtlichen oder mietrechtlichen Auseinandersetzungen.
- Cyber-Schutz (optional): Absicherung bei Datenverlust oder Angriffen auf Kassensysteme.
3. Für welche Betriebe ist der Tarif geeignet?
- Friseursalons jeder Größe
- Barbershops und mobile Friseure
- Kosmetik- und Nagelstudios
- Visagisten, Stylisten und Make-up-Artists
- Franchise- und Filialbetriebe
4. Tarife & Kosten
- Betriebshaftpflicht: ab ca. 12 – 25 € monatlich, abhängig von Mitarbeiterzahl und Umsatz.
- Inhaltsversicherung: ab ca. 10 – 20 € monatlich, abhängig von Standort und Ausstattung.
- Optionale Rechtsschutz- oder Cyberbausteine individuell kombinierbar.
- Kostenvorteile bei Kombination mehrerer Gewerbeversicherungen.
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Häufige Fragen zum Friseur-Tarif
Was deckt die Betriebshaftpflicht für Friseure ab?
Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen von Kunden – etwa bei allergischen Reaktionen, Verfärbungen oder Sachschäden an Kleidung.
Ist der Versicherungsschutz auch für mobile Friseure gültig?
Ja, viele Tarife decken auch Schäden bei Hausbesuchen oder mobilen Dienstleistungen ab.
Können Mitarbeiter automatisch mitversichert werden?
Ja, alle angestellten und auszubildenden Personen sind im Rahmen der Betriebshaftpflicht mitversichert.