Friseur-Tarif – Einordnung gewerblicher Versicherungsbausteine für Friseurbetriebe
Der Friseur-Tarif fasst gewerblich relevante Versicherungsbausteine zusammen, die für Friseur-, Barber- und Kosmetikbetriebe vorgesehen sein können. Ziel ist die sachliche Einordnung typischer Risiken aus Kundenbehandlung, Betrieb und Organisation. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen des Friseur-Tarifs
Der Friseur-Tarif stellt keine eigenständige Versicherungsart dar, sondern beschreibt eine tarifliche Zusammenfassung branchentypischer Absicherungsformen.
- Ausgerichtet auf Friseur- und Kosmetikbetriebe
- Berücksichtigung von Kundenverkehr und Behandlungstätigkeiten
- Abgrenzung zu privaten Versicherungen
- Anwendbar auf stationäre und mobile Betriebsformen, sofern vereinbart
Typische Risikobereiche im Friseurbetrieb
Friseurbetriebe sind mit betrieblichen und haftungsrelevanten Risiken konfrontiert, die sich aus der täglichen Arbeit mit Kunden ergeben können.
- Haftungsrisiken bei Personen- oder Sachschäden
- Sachrisiken an Einrichtung, Geräten und Arbeitsmitteln
- Betriebsunterbrechungen infolge versicherbarer Schadenereignisse
- Rechtliche Auseinandersetzungen im Arbeits- oder Mietumfeld
Mögliche Versicherungsbausteine
Je nach Tarifkonzept können unterschiedliche Versicherungsarten Bestandteil eines Friseur-Tarifs sein.
- Betriebshaftpflichtversicherung für gesetzliche Haftungsansprüche
- Inhaltsversicherung für betriebliches Inventar und Arbeitsmittel
- Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallabsicherung
- Gewerblicher Rechtsschutz, sofern vertraglich vereinbart
Vertragliche Ausgestaltung
Der konkrete Versicherungsschutz wird individuell festgelegt und ist abhängig von betrieblichen und vertraglichen Faktoren.
- Betriebsgröße und Leistungsangebot
- Mitarbeiterstruktur und Umsatz
- Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen
- Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Betriebe ist ein Friseur-Tarif vorgesehen?
Ein Friseur-Tarif ist für gewerblich tätige Friseur-, Barber- und Kosmetikbetriebe vorgesehen, abhängig von Art und Umfang der Tätigkeit.
Welche Versicherungen können enthalten sein?
Je nach Tarif können Haftpflicht-, Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- oder Rechtsschutzbausteine vorgesehen sein.
Wovon hängt der Leistungsumfang ab?
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen sowie den individuell vereinbarten Vertragsmerkmalen.