Fahrradversicherung – Einordnung zum Schutz vor Sachschäden und Diebstahl
Die Fahrradversicherung ist eine ergänzende Sachversicherung, bei der Schäden oder Verluste an Fahrrädern vertraglich abgesichert sein können. Sie kann Schutz bei Diebstahl, Unfall- oder Beschädigungsschäden vorsehen und stellt eine mögliche Ergänzung zur Hausratversicherung dar. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen der Fahrradversicherung
Die Fahrradversicherung dient der finanziellen Absicherung von Fahrrädern gegen bestimmte Risiken. Sie ist als eigenständige Versicherung konzipiert und kann über den Schutz der Hausratversicherung hinausgehen.
- Private Absicherung von Fahrrädern und Zubehör
- Versicherungsschutz abhängig vom gewählten Tarif
- Ergänzung oder Alternative zur Hausratversicherung
- Geltungsbereich vertraglich geregelt
Mögliche Leistungsbereiche
Welche Schäden oder Ereignisse abgesichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
- Diebstahl oder Raub des versicherten Fahrrads
- Beschädigungen durch Unfall oder Sturz
- Vandalismusschäden, sofern tariflich vorgesehen
- Reparaturkosten oder Ersatzleistungen nach Vertragsbedingungen
E-Bikes und Pedelecs
Auch elektrisch unterstützte Fahrräder können Bestandteil einer Fahrradversicherung sein, sofern sie rechtlich als Fahrräder gelten.
- Pedelecs bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder
- S-Pedelecs unterliegen anderen versicherungsrechtlichen Regelungen
- Absicherung von Akku und Elektronik tarifabhängig
- Technische Definitionen maßgeblich für den Versicherungsschutz
Tarif- und Vertragsmerkmale
Die Ausgestaltung der Fahrradversicherung erfolgt auf Basis vertraglicher Regelungen.
- Versicherungssumme orientiert sich am Fahrradwert
- Selbstbeteiligungen können vorgesehen sein
- Vorgaben zu Sicherungsmaßnahmen möglich
- Leistungsbegrenzungen und Ausschlüsse vertraglich geregelt
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Fahrradversicherung?
Eine Fahrradversicherung ist eine Sachversicherung, bei der Schäden oder Verluste an Fahrrädern vertraglich abgesichert sein können.
Unterscheidet sich die Fahrradversicherung von der Hausratversicherung?
Ja. Die Hausratversicherung deckt Fahrräder häufig nur eingeschränkt ab, während eine Fahrradversicherung eigenständige Regelungen vorsieht.
Gelten E-Bikes automatisch als Fahrräder?
Pedelecs bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder; andere Modelle können gesonderten Versicherungspflichten unterliegen.