Betriebliche-Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung – Vorteile für Arbeitgeber & Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein wachsender Bestandteil moderner Mitarbeiterbindung.
Arbeitgeber finanzieren oder bezuschussen Gesundheitsleistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
So profitieren Beschäftigte von besserer medizinischer Versorgung und Unternehmen von motivierten, loyalen Teams.

1. Grundlagen der betrieblichen Krankenversicherung

  • Die bKV ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließt oder bezuschusst.
  • Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse – etwa bei Zahnbehandlungen, Vorsorge oder Sehhilfen.
  • Der Beitrag kann vollständig vom Arbeitgeber getragen oder anteilig mit dem Arbeitnehmer geteilt werden.
  • Die Verträge werden meist als Gruppenversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen.

Fachinformationen und Rechenbeispiele finden Sie auf
Kosten-Betriebliche-Krankenversicherung.de.

2. Leistungsbeispiele in der bKV

  • Zuschüsse für Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie.
  • Erstattung von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen.
  • Behandlungen durch Heilpraktiker oder alternative Medizin (z. B. Osteopathie, Akupunktur).
  • Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Präventionskurse.
  • Krankenhaustagegeld und Einbettzimmer-Optionen.

Je nach Anbieter können Unternehmen individuelle Leistungspakete zusammenstellen – von Basis- bis Premiumtarifen.

3. Vorteile für Arbeitgeber

  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Arbeitgebermarke.
  • Geringere Fehlzeiten durch bessere medizinische Versorgung.
  • Steuerliche Begünstigung möglich (§ 3 Nr. 34 EStG: bis 600 € jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei).
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch Gruppenverträge.
  • Positiver Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zum Employer Branding.

Arbeitgeber können Gesundheitsbudgets flexibel gestalten und steuerlich vorteilhaft einsetzen.

4. Vorteile für Arbeitnehmer

  • Verbesserte Gesundheitsleistungen ohne eigene Gesundheitsprüfung.
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Gruppenverträgen.
  • Erstattung von Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
  • Beitragsfreie Mitversicherung bei Arbeitgeberfinanzierung.
  • Fortführung des Schutzes oft möglich bei Arbeitgeberwechsel (privat übertragbar).

Mehrwert: Mitarbeiter profitieren unmittelbar – Arbeitgeber erhöhen Zufriedenheit und Bindung zugleich.

Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung

Wer kann eine betriebliche Krankenversicherung anbieten?

Grundsätzlich jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe. Auch Kleinbetriebe können Gruppenverträge abschließen.

Wie wird die bKV steuerlich behandelt?

Arbeitgeberzuschüsse bis zu 600 € jährlich pro Mitarbeiter sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei.

Muss der Mitarbeiter Gesundheitsfragen beantworten?

Bei Gruppenverträgen mit Arbeitgeberbeteiligung erfolgt in der Regel keine individuelle Gesundheitsprüfung.


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