Betriebliche Krankenversicherung – ergänzende Gesundheitsleistungen im Unternehmen
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Form der Krankenzusatzversicherung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angeboten werden kann. Sie ergänzt bestehende Absicherungen um zusätzliche Leistungsbausteine, deren Umfang, Finanzierung und Voraussetzungen vertraglich geregelt sind.
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Grundlagen der betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung wird im Rahmen eines Gruppenvertrags abgeschlossen. Vertragspartner ist in der Regel der Arbeitgeber, während die versicherten Leistungen den Beschäftigten zugutekommen. Finanzierung und Leistungsumfang ergeben sich aus den vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Gruppenversicherung mit arbeitgeberseitigem Vertragsabschluss
- Ergänzung bestehender gesetzlicher oder privater Absicherung
- Finanzierung vollständig oder anteilig durch den Arbeitgeber möglich
- Vereinfachte Aufnahmebedingungen je nach Tarifgestaltung
Typische Leistungsbereiche
Die konkreten Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Sie richten sich nach dem gewählten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen.
- Zusatzleistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Ergänzende Leistungen für Sehhilfen
- Ausgewählte ambulante Behandlungsbereiche
- Stationäre Zusatzleistungen gemäß Tarif
- Präventions- oder Vorsorgeleistungen je nach Vertragsmodell
Einordnung aus Unternehmenssicht
Für Unternehmen stellt die betriebliche Krankenversicherung eine mögliche Form ergänzender Gesundheitsleistungen dar. Die rechtliche und steuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Vertragliche Gestaltung über Gruppenmodelle
- Planbare Beitragsmodelle je nach Tarif
- Abwicklung über Versicherer oder Dienstleister
- Maßgeblich sind arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Vorgaben
Einordnung aus Sicht der Beschäftigten
Beschäftigte können über eine betriebliche Krankenversicherung Zugang zu zusätzlichen Leistungen erhalten. Art und Umfang dieser Leistungen sind vertraglich definiert und nicht mit individuellen Einzelverträgen gleichzusetzen.
- Nutzung ergänzender Gesundheitsleistungen
- Kein individueller Vertragsabschluss erforderlich
- Leistungen abhängig vom betrieblichen Gruppenvertrag
- Mögliche Fortführung bei Vertragsänderungen gemäß Bedingungen
FAQ – Häufige Fragen
Wer kann eine betriebliche Krankenversicherung anbieten?
Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branche können Gruppenverträge zur betrieblichen Krankenversicherung abschließen.
Wie wird eine bKV finanziert?
Die Finanzierung erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, etwa durch den Arbeitgeber allein oder anteilig gemeinsam mit den Beschäftigten.
Gibt es Gesundheitsprüfungen?
Je nach Tarif und Vertragsmodell können vereinfachte Aufnahmebedingungen vorgesehen sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.