Bauherrenhaftpflicht

Grundlagen

Bei einem Bauvorhaben können Haftungsrisiken entstehen, wenn Dritte durch Zustände oder Vorgänge auf der Baustelle geschädigt werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist als ergänzende Haftungsabsicherung für diese Bauphase ausgestaltet.

  • Absicherung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Baustelle
  • Bezug zur gesetzlichen Haftung und vertraglichen Regelung
  • Geltung für Neubau, Umbau oder Sanierung, sofern vereinbart
  • Abgrenzung zu anderen Policen über Bedingungen und Leistungsbeschreibung

Leistungsrahmen

Welche Leistungen eingeschlossen sind, richtet sich nach dem Tarif und den Versicherungsbedingungen.

  • Personen- und Sachschäden, soweit vertraglich vorgesehen
  • Daraus resultierende Vermögensschäden im vereinbarten Rahmen
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern Bestandteil
  • Deckungssummen und Leistungsgrenzen gemäß Vertrag

Pflichten und Verantwortungsbereiche

Bauherren können Pflichten zur Sicherung der Baustelle treffen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz Dritter. Umfang und Verantwortungsverteilung ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie aus der konkreten Organisation des Bauvorhabens.

  • Verkehrssicherungspflichten im Umfeld des Bauvorhabens
  • Koordination von Sicherungsmaßnahmen, soweit erforderlich
  • Mitwirkungspflichten bei Beauftragung von Unternehmen, sofern relevant
  • Dokumentations- und Informationspflichten gemäß Vertragsbedingungen

Vertragliche Ausgestaltung

Der konkrete Versicherungsschutz wird über die Vertragsbedingungen festgelegt und kann je nach Anbieter variieren.

  • Versicherte Bauvorhaben und Bauzeiten gemäß Vertrag
  • Ein- oder Mitversicherung weiterer Beteiligter, sofern vorgesehen
  • Ausschlüsse, Einschränkungen und Obliegenheiten
  • Erforderliche Angaben zum Bauvorhaben im Antragsprozess

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht; Anforderungen können sich jedoch aus vertraglichen Vorgaben oder Projektbedingungen ergeben.

Welche Schäden können erfasst sein?

Erfasst sein können Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, sofern diese im Vertrag eingeschlossen sind.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Die Laufzeit ergibt sich aus dem vereinbarten Zeitraum im Vertrag und kann an die Bauphase gekoppelt sein.

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