Bauherrenhaftpflichtversicherung – Einordnung der Haftungsabsicherung während der Bauphase
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung dient der Absicherung von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen können. Sie kann greifen, wenn Personen- oder Sachschäden auf oder im Umfeld der Baustelle auftreten und dem Bauherrn eine Haftung zugerechnet wird. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Grundlagen
Bei einem Bauvorhaben können Haftungsrisiken entstehen, wenn Dritte durch Zustände oder Vorgänge auf der Baustelle geschädigt werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist als ergänzende Haftungsabsicherung für diese Bauphase ausgestaltet.
- Absicherung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Baustelle
- Bezug zur gesetzlichen Haftung und vertraglichen Regelung
- Geltung für Neubau, Umbau oder Sanierung, sofern vereinbart
- Abgrenzung zu anderen Policen über Bedingungen und Leistungsbeschreibung
Leistungsrahmen
Welche Leistungen eingeschlossen sind, richtet sich nach dem Tarif und den Versicherungsbedingungen.
- Personen- und Sachschäden, soweit vertraglich vorgesehen
- Daraus resultierende Vermögensschäden im vereinbarten Rahmen
- Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern Bestandteil
- Deckungssummen und Leistungsgrenzen gemäß Vertrag
Pflichten und Verantwortungsbereiche
Bauherren können Pflichten zur Sicherung der Baustelle treffen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz Dritter. Umfang und Verantwortungsverteilung ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie aus der konkreten Organisation des Bauvorhabens.
- Verkehrssicherungspflichten im Umfeld des Bauvorhabens
- Koordination von Sicherungsmaßnahmen, soweit erforderlich
- Mitwirkungspflichten bei Beauftragung von Unternehmen, sofern relevant
- Dokumentations- und Informationspflichten gemäß Vertragsbedingungen
Vertragliche Ausgestaltung
Der konkrete Versicherungsschutz wird über die Vertragsbedingungen festgelegt und kann je nach Anbieter variieren.
- Versicherte Bauvorhaben und Bauzeiten gemäß Vertrag
- Ein- oder Mitversicherung weiterer Beteiligter, sofern vorgesehen
- Ausschlüsse, Einschränkungen und Obliegenheiten
- Erforderliche Angaben zum Bauvorhaben im Antragsprozess
FAQ – Häufige Fragen
Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht; Anforderungen können sich jedoch aus vertraglichen Vorgaben oder Projektbedingungen ergeben.
Welche Schäden können erfasst sein?
Erfasst sein können Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, sofern diese im Vertrag eingeschlossen sind.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Die Laufzeit ergibt sich aus dem vereinbarten Zeitraum im Vertrag und kann an die Bauphase gekoppelt sein.