Wohnwagenversicherung – Schutz für Caravan & Anhänger
Ob Urlaubsreise oder Dauercamping – ein Wohnwagen ist oft eine wertvolle Investition.
Eine Wohnwagenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen durch Unfälle, Diebstahl, Sturm oder Vandalismus. Wichtig: Für Wohnanhänger besteht in Deutschland eine eigene Kfz-Haftpflichtpflicht.
1. Grundlagen der Wohnwagenversicherung
- Eigene Kfz-Haftpflicht ist Pflicht für jeden zugelassenen Wohnanhänger (Caravan).
- Die Haftpflicht deckt Schäden, die durch den Wohnwagen Dritten entstehen – beim Fahren, Rangieren oder Abstellen.
- Zusätzlich sinnvoll: Teil- oder Vollkasko für Schäden am eigenen Wohnwagen.
- Mitversichert werden können fest montiertes Zubehör (z. B. Markisen, Vorzelt) – je nach Tarif.
Weitere Informationen auf
Kosten-Wohnwagen.de.
2. Haftpflichtversicherung für Wohnwagen (Pflicht)
- Gesetzlich vorgeschrieben nach Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für Anhänger/Wohnanhänger.
- Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des Wohnwagens verursacht werden.
- Gilt auch bei abgekoppeltem Wohnwagen (z. B. Wegrollen/Abstellen) – je nach Schadenkonstellation.
- Wenn der Wohnwagen angekuppelt ist, greifen Regelungen zur Schadenregulierung zwischen Zugfahrzeug- und Anhänger-Versicherung; der separate Haftpflichtschutz bleibt erforderlich.
3. Teilkasko & Vollkasko – umfassender Schutz
- Teilkasko: Schutz bei Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Überschwemmung.
- Vollkasko: zusätzlich Vandalismus und Eigenschäden (z. B. beim Rangieren).
- Mitversicherbar: Vorzelt, Markise und fest montiertes Zubehör (Tarifbedingungen beachten).
- Optional: Inhaltsversicherung für persönliche Gegenstände im Wohnwagen.
4. Tarife & Kosten
- Wohnwagen-Haftpflicht: abhängig von Wert, Nutzung, Regionalklasse und Schadenfreiheitsrabatt.
- Teilkasko: ab ca. 40 – 100 € jährlich; Vollkasko je nach Neuwert deutlich darüber.
- Spartipps: sicherer Stellplatz, Saisonnutzung, Diebstahlschutz, Bündelrabatte.
- Wichtig: Zubehör und Vorzelt explizit angeben, damit es mitversichert ist.
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Häufige Fragen zur Wohnwagenversicherung
Ist die Wohnwagen-Haftpflicht Pflicht?
Ja. Für Wohnanhänger ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Reicht die Haftpflicht des Zugfahrzeugs aus?
Nein. Das Zugfahrzeug hat eine eigene Haftpflicht. Der Wohnwagen benötigt zusätzlich eine eigene Anhänger-Haftpflicht.
Was deckt die Kasko für Wohnwagen ab?
Teilkasko z. B. Diebstahl, Sturm/Hagel, Glasbruch; Vollkasko zusätzlich Eigenschäden und Vandalismus.