KFZ-Tarif – Versicherungsschutz für Werkstätten, Lackierer & Autohäuser
Ob Werkstatt, Autolackiererei oder Autohaus – der KFZ-Tarif bietet branchenspezifischen Schutz für Betriebe der Fahrzeugbranche. Er kombiniert Haftpflicht, Inhalts-, Fahrzeug- und Ertragsausfallversicherung zu einem abgestimmten Gesamtkonzept für Kfz-Betriebe.
1. Grundlagen des KFZ-Tarifs
- Branchenspezifische Versicherungslösung für gewerbliche KFZ-Betriebe und Werkstätten.
- Kombiniert Betriebshaftpflicht, Werkstattversicherung, Fahrzeugversicherung und Rechtsschutz.
- Schützt vor Schäden an Kundenfahrzeugen, Betriebseinrichtungen und bei Probefahrten.
- Individuell anpassbar auf Betriebsgröße, Fuhrpark und Tätigkeitsbereich.
2. Typische Leistungen im KFZ-Tarif
- Betriebshaftpflicht: Schutz bei Schäden an Kundenfahrzeugen oder durch betriebliche Tätigkeiten.
- Werkstattversicherung: Absicherung von Werkzeugen, Maschinen, Prüfgeräten und Inventar.
- KFZ-Versicherung: Schutz für Firmenfahrzeuge, Leihwagen und Transportfahrzeuge im Betrieb.
- Ertragsausfallversicherung: Übernimmt laufende Kosten bei Betriebsstillstand durch Feuer, Wasser oder Einbruch.
- Rechtsschutzversicherung: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Versicherern.
3. Für welche Betriebe ist der Tarif geeignet?
- Autowerkstätten und Kfz-Meisterbetriebe
- Karosserie- und Lackierbetriebe
- Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler
- Reifen- und Glasfachbetriebe
- Abschleppdienste und mobile Werkstattservices
4. Tarife & Kosten
- Betriebshaftpflicht: ab ca. 25 – 60 € monatlich, abhängig von Umsatz und Mitarbeiterzahl.
- Werkstattversicherung: ab ca. 20 – 45 € monatlich (abhängig von Ausstattung und Standort).
- KFZ-Flottenversicherung: individuell kalkuliert je nach Fuhrparkgröße.
- Kostenvorteile bei Kombination mit Ertragsausfall- und Rechtsschutzmodulen.
Verwandte Themen:
Gewerbe-Tarif ·
Haftpflichtversicherung ·
KFZ-Versicherung.
Häufige Fragen zum KFZ-Tarif
Deckt die Versicherung Schäden an Kundenfahrzeugen ab?
Ja, die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Kundenfahrzeugen ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden – auch während der Probefahrt.
Ist die Werkstattversicherung Pflicht?
Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um Betriebseinrichtung, Werkzeuge und Vorräte abzusichern.
Können Leih- und Ersatzfahrzeuge im Tarif eingeschlossen werden?
Ja, über die KFZ-Versicherung lassen sich eigene, Leih- und Kundenfahrzeuge in den Schutz integrieren.