Gastronomie-Tarif

Gastronomie-Tarif – Versicherungsschutz für Gastronomie & Hotellerie

Ob Restaurant, Café, Bar oder Hotel – in der Gastronomie treffen täglicher Kundenkontakt, Technik, Hygiene und Haftung aufeinander. Der Gastronomie-Tarif bietet branchenspezifischen Versicherungsschutz für Betriebe der Bewirtung, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung.

1. Grundlagen des Gastronomie-Tarifs

  • Branchenspezifischer Versicherungsschutz für Gastronomiebetriebe jeder Größe.
  • Kombination aus Haftpflicht-, Inhalts-, Ertragsausfall- und Rechtsschutzversicherung.
  • Absicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Gästeunfälle oder Lebensmittelverderb.
  • Wichtige Ergänzungen: Betriebsschließung, Produkthaftung und Elektronikschutz.

2. Typische Leistungen im Gastronomie-Tarif

  • Betriebshaftpflicht: Schutz bei Schäden an Gästen oder Dritten – z. B. durch Speisen, Getränke oder Unfälle im Lokal.
  • Inhaltsversicherung: Absicherung von Einrichtung, Küchentechnik, Vorräten und Kühlanlagen.
  • Ertragsausfallversicherung: Ersatz laufender Kosten bei Betriebsausfall durch Feuer, Wasserschaden oder technische Defekte.
  • Produkthaftung: Versicherung bei Schadensersatzforderungen wegen verdorbener oder kontaminierter Lebensmittel.
  • Rechtsschutz: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Gästen, Mitarbeitern oder Behörden (z. B. Lebensmittelkontrolle).

3. Für welche Betriebe ist der Tarif geeignet?

  • Restaurants, Bars, Bistros und Cafés
  • Hotels, Pensionen und Gasthöfe
  • Imbisse, Lieferdienste und Foodtrucks
  • Caterer, Kantinen und Großküchen
  • Veranstaltungs- und Eventgastronomie

4. Tarife & Kosten

  • Betriebshaftpflicht: ab ca. 20 – 50 € monatlich (abhängig von Umsatz, Sitzplätzen und Mitarbeiterzahl).
  • Inhaltsversicherung: ab ca. 25 – 60 € monatlich, je nach Standort und Versicherungssumme.
  • Ertragsausfall & Rechtsschutz optional zubuchbar.
  • Kostenvorteile bei Kombination mehrerer Versicherungen im Bündel.

Verwandte Themen:
Gewerbe-Tarif ·
Haftpflichtversicherung ·
Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen zum Gastronomie-Tarif

Welche Versicherung ist für Gastronomen Pflicht?

Die Betriebshaftpflicht ist für Gastronomiebetriebe unverzichtbar und in vielen Mietverträgen vorgeschrieben. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

Was passiert, wenn verderbliche Waren ausfallen?

Bei Stromausfall oder Defekten an Kühlanlagen greift die Inhaltsversicherung und ersetzt beschädigte Vorräte und Warenbestände.

Deckt die Versicherung auch Lieferservice und Veranstaltungen ab?

Ja, viele Tarife beinhalten auch Außeneinsätze – etwa bei Catering, Veranstaltungen oder mobilen Verkaufsstellen.


Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden