Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherung – Schutz während der Bauphase

Wer ein Haus baut, trägt Verantwortung. Auf einer Baustelle können schnell Schäden entstehen – durch herabfallende Bauteile, ungesicherte Gruben oder Besucherunfälle.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren vor finanziellen Folgen, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen.

1. Grundlagen der Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Schützt Bauherren vor Schadensersatzansprüchen Dritter während der Bauphase.
  • Übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf der Baustelle.
  • Leistet bei Verletzungen, herabfallenden Teilen, ungesicherten Gruben oder fehlerhafter Sicherung.
  • Empfohlen für private und gewerbliche Bauvorhaben – vom Einfamilienhaus bis zur Sanierung.

Weitere Informationen auf

Kosten-Gebaeudeversicherung.de
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2. Leistungen im Überblick

  • Deckung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf der Baustelle.
  • Übernahme der Kosten für Schadensersatz und rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Mitversicherung von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn, die beim Bau helfen.
  • Versicherungssummen: empfohlen mindestens 5 bis 10 Millionen € pauschal.

3. Pflichten & Verantwortung des Bauherrn

  • Der Bauherr haftet für die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle – auch ohne eigenes Verschulden.
  • Sicherungsmaßnahmen (Zäune, Beleuchtung, Absperrungen) müssen regelmäßig kontrolliert werden.
  • Bei Beauftragung von Bauunternehmen bleibt der Bauherr dennoch mitverantwortlich.
  • Ohne Versicherung kann bereits ein kleiner Unfall existenzbedrohend sein.

4. Tarife & Kosten

  • Beiträge richten sich nach Baukosten, Bauzeit und Grundstücksgröße.
  • Privater Hausbau: ab ca. 50 – 150 € für die gesamte Bauzeit.
  • Gewerbliche oder umfangreiche Bauprojekte: individuelle Tarife möglich.
  • Oft Kombination mit Bauleistungsversicherung oder Gebäudeversicherung sinnvoll.

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Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht?

Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Banken und Behörden dringend empfohlen.

Wer ist durch die Bauherrenhaftpflicht versichert?

Der Bauherr selbst, mitversicherte Familienmitglieder und Hilfspersonen, die auf der Baustelle tätig sind.

Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

Vor Beginn der Bauarbeiten – sie gilt ab dem ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung des Gebäudes.


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