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Eine Krankenzusatzversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezielt – etwa für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Krankenhaus-Extras (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) oder Auslandsreisen. Sie ist vor allem für gesetzlich Versicherte sinnvoll, die besseren Gesundheitsschutz wünschen, ohne in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Es gibt verschiedene Zusatzversicherungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
- Zahnzusatzversicherung: Für Zahnersatz, Implantate und Prophylaxe
- Stationäre Zusatzversicherung: Wahlleistungen im Krankenhaus, z. B. Chefarztbehandlung
- Ambulante Zusatzversicherung: Heilpraktiker, alternative Heilmethoden, Sehhilfen
- Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld: Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Auslandsreisekrankenversicherung: Absicherung im Ausland
- Pflegezusatzversicherung: Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Leistungsumfang ab:
- Zahnzusatzversicherung: ca. 10–40 € pro Monat
- Stationäre Zusatzversicherung: ca. 15–60 € pro Monat
- Ambulante Zusatzversicherung: ca. 10–35 € pro Monat
- Auslandsreisekrankenversicherung: ca. 8–15 € pro Jahr
Leistungsstärkere Tarife sind teurer, bieten jedoch auch umfangreichere Leistungen.
Ja. Die meisten Anbieter stellen vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen, um das Risiko einzuschätzen. Bei manchen Aktions- oder Gruppentarifen sind diese vereinfacht oder entfallen ganz.
Typische Wartezeiten:
- Allgemeine Leistungen: ca. 3 Monate
- Zahnersatz und Entbindung: ca. 8 Monate
- Keine Wartezeit bei Unfallleistungen
Nein. Leistungen werden in der Regel nur für Behandlungen erbracht, die nach Vertragsbeginn begonnen oder ärztlich angeraten wurden. Für bereits laufende oder geplante Maßnahmen besteht meist kein Anspruch.
Gute Tarife übernehmen häufig 70–90 % der Kosten für Zahnersatz, in einigen Fällen sogar bis zu 100 % inklusive GKV-Zuschuss. Wichtig: In den ersten Versicherungsjahren gelten meist Leistungsstaffeln, die die maximale Erstattung begrenzen.
Sie bietet Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus, wie z. B.:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Freie Klinikwahl
So kannst du im Krankheitsfall von mehr Komfort profitieren.
Diese Tarife erstatten häufig Leistungen, die die GKV nicht oder nur teilweise abdeckt, wie:
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups
- Heilpraktiker- und Naturheilverfahren
- Erweiterte Hilfsmittelversorgung
- Impfungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland nur eingeschränkt Leistungen – außerhalb der EU oft gar nicht. Eine Zusatzversicherung deckt:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Rücktransport nach Deutschland
- Notfallkosten
Sie ist sehr günstig und besonders bei Reisen dringend zu empfehlen.
Ja, allerdings kann eine Anpassung neue Gesundheitsfragen oder Wartezeiten mit sich bringen. Bei einem Anbieterwechsel können zudem bestehende Erkrankungen ausgeschlossen werden. Daher ist es ratsam, den gewünschten Leistungsumfang von Anfang an sorgfältig zu planen.
Teile der Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – vor allem bei Leistungen zur Basisabsicherung (z. B. Krankentagegeld). Komfortleistungen sind meist nur eingeschränkt absetzbar.
Achte besonders auf:
- Leistungsumfang und Erstattungsprozentsätze
- Wartezeiten und Leistungsstaffeln
- Maximalleistungen pro Jahr
- Ausschlüsse bei bestehenden Behandlungen
- Flexibilität bei Tarifänderungen
- Service und digitale Leistungsabwicklung
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Vor Abschluss einer Versicherung ist eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute dringend zu empfehlen. (Stand: September 2025)
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