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Eine Gebäudeversicherung schützt Wohn- oder Geschäftsgebäude vor finanziellen Schäden durch bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau, wenn das Gebäude beschädigt oder zerstört wird. Ziel ist es, Eigentümer vor existenzbedrohenden Kosten zu bewahren.
Eine klassische Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel folgende Risiken ab: - Feuer: z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion - Leitungswasser: z. B. Rohrbruch oder Frostschäden - Sturm & Hagel: z. B. Dach- oder Fassadenschäden durch Unwetter Weitere Naturgefahren (optional): Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch (oft über „Elementarschadenversicherung“ abgedeckt)
Nein, sie ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für Eigentümer von selbst genutzten Immobilien ist sie jedoch dringend empfohlen, da ein Schadenfall sehr hohe Kosten verursachen kann. Bei finanzierten Immobilien verlangen Banken in der Regel eine Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Kreditvergabe.
Die Gebäudeversicherung schützt die Bausubstanz und fest mit dem Gebäude verbundene Teile (z. B. Dach, Wände, Leitungen, Heizungsanlage). Die Hausratversicherung schützt dagegen bewegliche Gegenstände im Gebäude (z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte). Beide Versicherungen ergänzen sich und sind nicht identisch.
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: - Gebäudetyp, Baujahr und Bauweise - Wohnfläche und Lage - Bauwert und Versicherungssumme Gewählte Leistungen und Zusatzbausteine Im Durchschnitt liegen die Beiträge meist zwischen 200 € und 800 € pro Jahr. In Risikogebieten (z. B. Hochwasserregionen) können die Beiträge deutlich höher sein.
Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung. Sie schützt vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck. Sie ist besonders empfehlenswert, da solche Ereignisse immer häufiger auftreten – in vielen Regionen wird sie mittlerweile dringend empfohlen oder sogar zur Bedingung gemacht.
Wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist („Unterversicherung“), kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung anteilig kürzen. Es ist daher wichtig, den tatsächlichen Wiederaufbauwert realistisch einzuschätzen und regelmäßig prüfen zu lassen. Viele Versicherer bieten eine „Unterversicherungsverzichtsklausel“ an, wenn die Berechnungen korrekt erfolgen.
In vielen Tarifen sind Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser oder Carports nur mitversichert, wenn sie ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind. Werterhöhende Anbauten oder Umbauten sollten immer zeitnah gemeldet werden, um Versicherungslücken zu vermeiden
Du bist verpflichtet, alle relevanten Angaben beim Vertragsabschluss korrekt und vollständig zu machen. Außerdem musst du die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand halten (z. B. Frostschutzmaßnahmen treffen, Dachrinnen reinigen). Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.
Im Schadensfall solltest du folgende Schritte beachten: - Schaden sofort dem Versicherer melden. - Schaden so gut wie möglich dokumentieren (Fotos, Videos). - Weitere Schäden verhindern (z. B. Wasserzufuhr stoppen, Dach abdecken).
Ja, ein Vergleich lohnt sich fast immer. Tarife unterscheiden sich stark in Preis und Leistung. Achte besonders auf: - Umfang der versicherten Gefahren - Ein- und Ausschlüsse - elbstbeteiligung - Regelungen zu grober Fahrlässigkeit - Zusatzleistungen wie Hotelkosten oder Mietausfall bei Unbewohnbarkeit
Beim Verkauf geht der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Dieser kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang kündigen oder übernehmen. Es ist sinnvoll, den Versicherer rechtzeitig über den Eigentümerwechsel zu informieren.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Vor Abschluss einer Versicherung ist eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute dringend zu empfehlen. (Stand: September 2025)
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