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Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um zusätzliche Leistungen, z. B. für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. Der Arbeitgeber zahlt meist ganz oder teilweise die Beiträge.
Eine bKV wird in der Regel vom Arbeitgeber abgeschlossen, nicht vom einzelnen Arbeitnehmer. Sie gilt für alle oder bestimmte Gruppen der Belegschaft. Einige Versicherer bieten aber auch Modelle an, bei denen sich Mitarbeiter an den Kosten beteiligen können oder Zusatzbausteine individuell ergänzen.
Verbesserter Gesundheitsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus Keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung Keine Wartezeiten bei vielen Leistungen Versicherungsschutz bleibt oft auch bei Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt gegen Eigenbeitrag bestehen
Stärkt die Mitarbeiterbindung und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber Verbessert Motivation, Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Unternehmen Kann als steuerlich begünstigte Zusatzleistung gewährt werden Hilft, krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren Imagegewinn für das Unternehmen durch Gesundheitsförderung
Je nach Tarif und Anbieter sind folgende Leistungen möglich: Zahnbehandlungen und Zahnersatz Brillen, Kontaktlinsen und Sehhilfen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus Heilpraktiker- oder Naturheilverfahren Schutzimpfungen und Reiseimpfungen Auslandsreisekrankenversicherung
In der Regel entfällt eine ausführliche Gesundheitsprüfung. Meist reicht eine vereinfachte Gesundheitsabfrage oder es gibt gar keine Prüfung, wenn eine bestimmte Mindestanzahl an Mitarbeitern versichert wird.
Das hängt vom Tarif ab: Bei vielen Versicherern kann der Versicherungsschutz privat weitergeführt werden, indem der Arbeitnehmer die Beiträge selbst übernimmt. Alternativ endet der Vertrag mit dem Beschäftigungsverhältnis. Es lohnt sich, diese Regelung bereits vor Vertragsabschluss zu prüfen.
Beiträge zur bKV gelten meist als geldwerter Vorteil und sind damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch Freibeträge oder steuerbegünstigte Modelle. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Das hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Einige Anbieter ermöglichen es, Partner oder Kinder gegen einen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz einzuschließen. Dies sollte individuell mit dem Arbeitgeber oder Versicherer geklärt werden.
Die Beiträge variieren je nach Leistungsumfang, Anzahl der Versicherten und gewähltem Tarif. In vielen Fällen liegen sie zwischen 10 € und 50 € pro Monat pro Mitarbeiter. Je mehr Mitarbeitende teilnehmen, desto günstiger sind häufig die Konditionen.
Der Versicherungsschutz besteht in der Regel auch während Mutterschutz, Elternzeit oder längerer Krankheit fort, sofern das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Bei unbezahltem Urlaub oder Austritt aus dem Unternehmen können andere Regelungen gelten – diese sollten im Vertrag geprüft werden.
Ja – für Arbeitnehmer bedeutet sie meist einen deutlichen Mehrwert gegenüber der gesetzlichen Absicherung, oft ohne eigene Kosten oder mit nur geringem Eigenanteil. Arbeitgeber profitieren von motivierten und einer besseren Position im Wettbewerb um Fachkräfte.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Vor Abschluss einer Versicherung ist eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute dringend zu empfehlen. (Stand: September 2025)
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